Drei wichtige Anfragen an Bürgermeister Dittlbacher inkl. neuer Ergänzungen

Gemeinderatssitzung 10. Nov. 2022

Anfrage an den Bürgermeister in Sache
Neubau Krabbelstube und Kindergartenerweiterung Tiefgraben

Die SPÖ +DU-Fraktion hat in der Gemeinderatssitzung vom 24. März 2022 einen Antrag an den Gemeinderat gestellt, in dem ein Projektcontrolling mit kostendämpfenden Maßnahmen für das Krabbelstuben- und Kindergartenerweiterungsprojekt durchgeführt werden sollte.

Der Grund dafür sind die massiven Mehrkosten bei diesem Bau, die nicht nur auf Grund der Teuerungen entstanden sind, sondern auch vermutlich wegen Planungsfehlern bei der Umsetzung.

Im März 2022 wurden die Kosten, abgesprochen mit dem Land Oberösterreich, von anfangs 2,6 Mio Euro auf ca. 2,8 Mio Euro beschlossen.
Heute liegen wir bereits bei 3,8 Mio. Euro und das, obwohl sich die Kindergartenerweiterung erst mitten im Bau befindet und einige Ausschreibungen noch nicht durchgeführt wurden.

Außerdem werden bereits Nachtrags – Anträge der Baufirmen an die Gemeinde gestellt, die wahrscheinlich durch die laufenden Teuerungen entstanden sind.

Unser gestellter Antrag zum Projektcontrolling wurde mit den Stimmen der ÖVP und der FPÖ mehrheitlich abgelehnt.

Die SPÖ +DU-Fraktion hat deshalb an den Bürgermeister Dittlbacher untenstehende Fragen gestellt. Diese müssen in der nächsten Gemeinderatssitzung (15. Dezember 2022) gegenüber dem Gemeinderat beantwortet werden.

Hier die Fragen an den Bürgermeister:

  1. Wie hoch sind die bereits angelaufenen Kosten für den Krabbelstubenbau und der Kindergartenerweiterung (aktueller Stand)?
  2. Gibt es weitere Nachträge für die vergebenen Leistungen?
  3. Mit welchen Gesamtkosten ist bis zur Fertigstellung derzeit noch zu rechnen?
  4. Ist das Land Oberösterreich über die massiven Mehrkosten informiert?
  5. Ist der Bereich Krabbelstube schon abgeschlossen? Wenn ja, welche Gesamtkosten sind hierbei angefallen?
  6. Welche kostendämpfenden Maßnahmen wurden seit März 2022 gesetzt bzw. sind für die weiteren Baumaßnahmen geplant?
  7. Wie wird mit den Mehrkosten der ausführenden Firmen (z. B. Baumeister / Zimmermeister) umgegangen?

Der Umgang mit öffentlichen Geldern ist ein sehr sensibles Thema. Diese massiven Mehrkosten machen andere zukunftsorientierte Projekte aktuell unmöglich!

Kommen Sie am 15. Dezember 2022 in die Gemeinderatssitzung und hören Sie, welche Antworten vom Herrn Bürgermeister Dittlbacher gemacht werden. Wir werden auf jeden Fall die Antworten auf unserer Website veröffentlichen. Wir sind schon gespannt, wie die aktuellen Mehrkosten von bereits 1 Mio Euro bzw. die noch zu erwartenden Zusatzkosten erklärt werden.


Anfrage an den Bürgermeister in Sache
Straßensanierung im Bereich Par. 1300/3 KG Hof bis Thalgaustraße

Die SPÖ +DU-Fraktion hat auf Grund vieler Beschwerden von Gemeindebürger:innen über den Straßenzustand der Gaisbergstraße in Richtung Thalgauerstraße führend mit den betroffenen Grundstücksbesitzern Gespräche geführt.

Im Zuge dieser Gespräche wurden wir über eine schon lange ungeklärte Situation in einem Teilbereich der Straßenführung aufmerksam gemacht.

Nach einigen Recherchen stellten wir fest, dass im Jahre 1997 ohne Beisein der betroffenen Grundstücksbesitzer Teile von privaten Grundstücken (Bereich der Parzelle 1300/3 KG Hof) in das öffentliche Gut übernommen wurden.

Nach deren Ansicht wurde ein unrechtmäßige Mappenberichtigung mit Nr. 69 durchgeführt.

Wir haben deshalb an den Bürgermeister Dittlbacher folgende Fragen in dieser Angelegenheit gestellt:

  1. Wer hat diese Mappenberichtigung Nr. 69 im Jahre 1997 veranlasst?
  2. Laut Aussage BGM Dittlbacher hat eine Grenzverhandlung in dieser Sache – Erweiterung öffentliches Gut bis zum Grenzgraben – stattgefunden! Wann war diese?
  3. Welche betroffenen Grundstücksanrainer wurden zu dieser Grenzverhandlung geladen, und wie wurden diese verständigt?
  4. Welche Protokolle und Vereinbarungen über diese Grenzverhandlung liegen im Amt auf?
  5. Laut Aussage BGM Dittlbacher gibt es 3 „gerichtlich“ anerkannten Messpunkte. Wo befinden sich diese?
  6. Die Bereitschaft der betroffenen Grundstücksanrainer für eine Grundstücksabtretung im Bereich Parzelle 1300/3 KG Hof ist nach wie vor vorhanden. Wie ist der aktuelle Stand der Verhandlungen?

Eine weitere Frage stellt sich für uns:

Kann man davon ausgehen, dass keine weiteren, ähnlichen Fälle in unserem Gemeindegebiet passieren?

Das eigene Grundstück sollte höchsten Schutz genießen können!

Kommen Sie am 15. Dezember 2022 in die Gemeinderatssitzung und hören Sie, welche Antworten vom Herrn Bürgermeister Dittlbacher gemacht werden. Wir werden auf jeden Fall die Antworten auf unserer Website veröffentlichen.


3. Anfrage an den Bürgermeister

Hier eine weitere Anfrage der Fraktion SPÖ +DU in der Gemeinderatsitzung vom 10.11.2022 in Sache Gaisbergstraße – Sanierung im Bereich Viktor-Kaplan-Straße (Ortsgrenze) 330m Länge -Par. 1300/1 KG Hof gestellt.

Herr Bürgermeister Dittlbacher hat in der Sitzung vom 14. Dezember 2021 unter dem Tagesordnungspunkt 3 (Voranschlag 2022 inkl. MEFP 2022-2026 samt Prioritätenreihung; Beschlussfassung) unter anderem von € 400.000,- Gesamtkosten für die Sanierung der Gaisbergstraße und der Erstellung eines Gehsteiges von der Viktor-Kaplan-Straße beginnend in einer Länge von ca. 300 m, gesprochen.

Die SPÖ +DU Fraktion hat dazu an Bürgermeister Dittlbacher untenstehende Fragen gestellt.

Diese müssen in der nächsten Gemeinderatsitzung (15. Dezember 2022) gegenüber dem Gemeinderat beantwortet werden.

Hier die Fragen an den Bürgermeister:

  1. Warum wurde bei diesem Straßenprojekt von € 400.000,- keine Vermessung VOR Baubeginn durchgeführt, um die tatsächlichen Grundgrenzen nachweislich festzustellen?
  2. In welchen Verantwortungsbereich fällt dieser Fehler?
  3. Welche Kosten entstehen durch die falsche Vermessung?
  4. Gibt es eine Haftpflichtversicherung der Geometer bzw. Planer, die ev. anfallende Mehrkosten abdecken kann?
  5. Laut erster Planung kommt es durch die neue Heckenführung zu keiner Entschärfung der Unfallstellen. Wie sieht die neue Situation durch die Verhandlung mit dem betroffenen Grundstückseigentümer hinsichtlich der Straßenführung aus?
  6. Wie kann zukünftig verhindert werden, dass solche Fehler nicht mehr passieren?

Ergänzungen aus Reaktionen und Recherchen

Auf Grund von Reaktionen und Anfragen an die Redaktion zu dieser Anfrage an den Bürgermeister und um ungerechtfertigte Anschuldigungen zu vermeiden, möchten wir folgende Sachverhaltsdarstellung dazu einbringen:

Nach Fertigstellung dieses Teilbereichs der Gaisbergstraße wurde bekannt, dass die Bebauung teilweise auf Grund des GST. 1277/1 durchgeführt wurde. Natürlich gab es darüber Diskussionen in den Gemeindegremien. Der Bürgermeister teilte uns dazu mit, dass dabei Fehler bei der Vermessung passiert seien. In diesem Zusammenhang wurde auch über eine Haftpflichtversicherung der Geometer bzw. Planer über eventuell anfallende Mehrkosten geredet. In wieweit von der Gemeinde bzw. Bürgermeister dazu mit den Betroffenen seither Gespräche geführt wurden, ist uns leider nicht bekannt. Zur Klärung haben wir deshalb an den Bürgermeister die oben angeführten Fragen bei der GR Sitzung gestellt.

Wir weisen aber ausdrücklich darauf hin, dass diese Fragen keine Schuldzuweisung an etwaige ausführende Vermesser oder Planer implizieren, welche auftragsgemäß und korrekt ihre Arbeit ausführen.

Nach Veröffentlichung unseres Beitrages wurde uns vom ausführenden Vermessungsunternehmen folgender Sachverhalt mitgeteilt:

„Die von Herrn Bürgermeister beauftragte Frischling & Partner ZT KG teilt uns dazu mit, dass sie von der Gemeinde Tiefgraben beauftragt worden war, Vermessungen in dem angesprochenen örtlichen Bereich durchzuführen. Dabei sei von der Auftraggeberin bzw. vom zuständigen Planungsbüro vorgegeben worden, wo sogenannte „Aussteckungen“ vorgenommen werden sollen. Schon aus der Planung war nach Auffassung der Frischling & Partner ZT KG ersichtlich, dass im Bereich von Grundstück 1277/1 (KG 50102 Hof) Teile der Straße auf diesem Grundstück zu liegen kommen werden. Etwaige Abmachungen oder vielleicht auch nicht getroffene Abmachungen zwischen der Gemeinde und den Eigentümern des Grundstücks 1277/1 liegen aber nicht im Verantwortungsbereich des Geometers und entzogen sich auch dessen Kenntnis. Die Frischling & Partner ZT KG legt daher Wert auf die Feststellung, dass er keinerlei Fehler in diesem Zusammenhang zu verantworten hat.“

Wir bedanken uns für die eingebrachte Sachverhaltsdarstellung.

Kommen Sie am 15. Dezember 2022 in die Gemeinderatssitzung und hören Sie, welche Antworten vom Herrn Bürgermeister Dittlbacher gemacht werden. Wir werden auf jeden Fall die Antworten auf unserer Website veröffentlichen.

Achtung: Die Gemeinderatsitzung findet diesmal im Schlosshof (Raum Drachenwand statt)

2 thoughts on “Drei wichtige Anfragen an Bürgermeister Dittlbacher inkl. neuer Ergänzungen

  • 2. Dezember 2022 at 12:05
    Permalink

    Meine Hochachtung für diese sicher mühsame Gemeindearbeit!

    Reply
  • 9. Dezember 2022 at 10:48
    Permalink

    Saubere Arbeit. Bin auf die Ergebnisse gespannt.

    Reply

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