Der Bebauungsplan sorgt für Ordnung bei der Bebauung und in einem bebauten Gebiet. Soll es allerdings zu Veränderungen des bestehenden Hauses auf dem Grundstück kommen, dann entpuppt er sich als Hemmschuh. Möglichkeiten der Erweiterung liegen in der Höhe, Länge, Breite des Hauses, aber auch z.B. über einer Garage oder sonstigen Anbauten. Hier setzt der bestehende Bebauungsplan nun Grenzen, obwohl genügend Bauland auf der Parzelle noch zur Verfügung steht.

Bebauungsplan für bereits bebaute Flächen überarbeiten

  • Gedacht ist an schon länger bestehende Bebauungspläne, z.B.: Prielhof, Brandlberg
  • Im bestehenden Bebauungsplan nach bestimmten Kriterien Möglichkeiten für zusätzliche Wohnfläche aufzeigen.
  • Mit dem Ortsplaner einen überarbeiteten Bebauungsplan erstellen.
  • Der Plan wird vom Gemeinderat beschlossen.
  • Der neue Bebauungsplan kann eingesehen werden.
  • Eine Online – Version erleichtert den Zugang zu Informationen für die einzelnen Eigentümer.
Damit kann in einem hochpreisigen Gebiet- wie der Marktgemeinde Mondsee – für Kinder und Angehörige zu einem erschwinglichen Preis zusätzlicher Wohnraum geschaffen werden.

Bebauungspläne für Neubauten radikal neu denken

Die noch freien Flächen und Liegenschaften sind neu zu bewerten und mit neuen Bebauungsplänen zu versehen. So kann der Wildwuchs in der Marktgemeinde eingedämmt und das „Höher“, „Breiter“, „Länger“ unterbunden werden. Ebenso ist es eine Angelegenheit des Ortsbildschutzes, mit entsprechenden Vorgaben die Flächenmaximierung des Bauherrn in die Schranken zu weisen und Bestehendes zu schützen.