„Planung gleicht eher dem Profil einer Motocrossstrecke als dem einer Erschließungsstraße“!

Tiefgraben, Schusterberg

So die Aussage des Gemeindevorstands bei der letzten Gemeinderatssitzung in Tiefgraben. (25.03.2021) Trotz des Versuches einer bestmöglichen sachlichen Aufklärung von SPÖ GV Maier an die anwesenden Gemeinderäte und Zuhörer wurde dem Antrag des Vizebürgermeisters Landauer stattgegeben. Der Fraktionsvorgabe des ÖVP Antrages stimmten leider nur ein paar wenige Mandatare der ÖVP offen entgegen.

Maier macht sich nach der Sitzung gegenüber den Anwesenden und schockierten Zuhörern Vorwürfe:

„Ich hätte noch viel mehr sagen sollen. Vielleicht hätte sich diese eine fehlende Stimme gegen eine Umwidmung noch irgendwo finden lassen. Ich hatte zwar schon ein viel längeres Manuskript zu diesem Tagesordnungspunkt vorbereitet, aber auf Grund der Vorgaben im Amtsvortrag, und um auch für die Widmungsbehörden sachliche Hinweise im Protokoll lesbar zu machen, habe ich diese kürzere Fassung vorgetragen. In Anbetracht der Komplexität und einer ewig langen Wortmeldung, neigen nämlich auch manche Gemeinderäte dazu, dann einfach die Vorgaben der Fraktion mitzutragen. Leider haben wir die Abstimmung um eine Stimme verloren. Dennoch werde ich die besorgten Anrainer selbstverständlich im Kampf gegen diese gefährliche Erschließung weiter unterstützen. Vielleicht wird aber auch das wachsame Auge der Widmungsbehörden auf dieses verwinkelte Vorgehen aufmerksam.

Wenn es uns nicht gelingt diese Umwidmung im gefährlichen Gelände zu verhindern, wird es am Schusterberg in Zukunft massenweise zu Konflikten kommen. (Unfälle, Sachschäden, Personenschäden, Streitereien ständige hohe Erhaltungskosten…..)

Gehen dieser Widmungsabläufe durch und die Erschließungsstraße wird so umgesetzt, wird hier wieder einmal ein Denkmal unfähiger Gemeindepolitik geschaffen. Wird die Umwidmung von den Behörden abgewiesen, werden wir uns natürlich für eine vernünftige Straßenanbindung unter Beiziehung der Betroffenen einsetzen. Möglichkeiten dazu sehe ich durchaus gegeben.“

Nachfolgend hier der Tatsachenbericht aus der Gemeinderatssitzung

ÖVP Tiefgraben setzt sich bei der Umwidmung von Grünland in Verkehrsfläche in der Gemeinde Tiefgraben/am Schusterberg mit ihrem Antrag durch!

Leider konnte sich Gemeindevorstand Johann Maier (SPÖ Tiefgraben) trotz geschicktem Auftritt bei der Gemeinderatsitzung gegenüber der stimmgewaltigen ÖVP nicht durchsetzen.  Schlussendlich fehlte nur eine Stimme!

Hier ein Auszug aus der Wortmeldung des SPÖ Gemeindevorstandes

TOP 7 der GR Sitzung vom 25. 03. 2021  (Tiefgraben) Flächenwidmungsänderung 3.206 – Schusterberg Gstk. 310/01 u. 297/2

Diese hier vorliegende Fächenwidmungsplanänderung für eine Zufahrt zu den Grundstücken 310/10 und 310/11 wurde bereits in der Gemeinderatsitzung vom 13.9.2018 im Gemeinderat zu einer Abstimmung zur Einleitung vorgelegt. Schon damals gab es große Kritik an dieser Zufahrtstrasse. Mit diesen im Amtsvortrag angegebenen Änderungen gibt es aber noch mehr an Kritik für dieses Vorhaben. Eine von Fa. Steinbacher + Steinbacher erstellte Projektierung der Zufahrt bewegte sich wohl damals schon an der Grenze der Vorgaben nach technischen Regelwerken. (z.B. Gefälle, Radien etc.) Aufwändige Maßnahmen wie: Mächtige Aufschüttungen, Geländeabtragungen, Verbreiterungen der Zufahrt wären notwendig damit eine Trassenführung dieser Art technisch überhaupt möglich ist. Die im Amtsvortrag erwähnte zusätzliche Stellungnahme von Seiten des Projektanten Steinbacher vom 06.03.2018, dass die Straßenplanung den geltenden Regeln der Technik entspricht, kann sich daher nur auf die damals vorliegende aufwendige Planung beziehen. Keinesfalls aber auf eine nun vorgeschlagenen Variante. Aber genau die vom Antragsteller eingebrachten Änderungen wie Reduktion der aufwendigen Aufschüttungen und Geländeeingriffe, Reduktion der Mindestbreite mögen zwar eine erhebliche Kosteneinsparung für den Erbauer bedeuten. Die Befahrbarkeit und Sicherheit für die Anrainer wird dadurch aber immer schlechter. Schlichtweg ist es vom Gelände her einfach nicht möglich,

Wir sind also somit wieder bei der Verkehrstechnischen Stellungnahme der Kolator – ZT GmbH (01.02.2018) angelangt, welche in einem verkehrstechnischem Gutachten, eine Zufahrt für mehrere Bauparzellen auf Grund der örtlichen Gegebenheiten als nicht möglich darstellt.

Bis heute liegt uns für die vom Antragteller eingebrachten Änderungen keine Planung vor, die den Vorgaben der technischen Regelwerke für Straßenbau entspricht. Selbst eine vom Antragsteller am 26.Dezember 2020 eingebrachte Planung von Steinbacher + Steinbacher vom 25.11. 2020 (wurde bisher im Amtsvortrag gar nicht erwähnt; Maier verteilt dazu eine Kopie der Planung an die Gemeinderäte; dies wird dem Protokoll beigelegt) bestätigt und weist darauf hin, dass die Vorgaben nach technischen Regelwerken nicht eingehalten werden können. GV Maier führt fort: „Als ich dieser Planung zum ersten Mal sah, war ich mir nicht sicher ob es sich hier um eine Straßenplanung, oder das Profil einer Motocrcoss – Strecke handle. Gemäß dieser Planung ergibt sich ein durchgängig gefährliches Gefälle von 12 bis 25 %. Ein Nichtbeachten der straßentechnischen Vorgaben ist grob fahrlässig und kann zu erheblichen und katastrophalen Folgen für Bauwerber, Anrainer, Bewohner und Nachbarn führen.

Es geht hier um eine Zufahrt zu einem Wohngebiet in einem Ausmaß von ca. 1900 m². Durch die Bebauung dieser Fläche können realistisch betrachtet durchaus 10 – 15 Wohneinheiten entstehen. Dies bringt aber auch einen nicht unerheblichen Zu – und Abfahrtsverkehr mit sich. Egal ob Bauwerber, Bewohner, Nachbarschaft, Lieferanten, Zustelldienste, Schneeräumung, Rettung, Feuerwehr, etc. Eine sichere Zufahrt zu den Häusern muss gegeben sein. Dies ist hier auf Grund der exponierten Kreuzung hin zum Güterweg, dem steilen Gelände mit gefährlichem Gefälle sowie der schmalen Wegtrasse nicht gegeben. Wir schaffen damit gefährliche Straßenabschnitte in der Gemeinde. Deshalb werden wir diesen Antrag nicht mittragen.

Auch wenn es etwas mehr Zeit benötigt empfehlen wir unter Einbeziehung aller relevanten Beteiligten eine andere Zufahrtsmöglichkeit zu finden, welche den Anforderungen des heutigen Standards entspricht. Gegenwärtig gibt es ohnehin auch andere Bauinteressenten in diesem Bereich. Mit einigem guten Willen der Beteiligten könnte durchaus eine qualitativ bessere Lösung einer Straßenanbindung geschaffen werden.

Die SPÖ hat sich dazu eingehend beraten und kommt zur Auffassung, diese Trassenführung als Zufahrt nicht mitzutragen.

Zusätzlich beantragt GV Maier eine geheime Abstimmung für diesen Tagesordnungspunkt.

Dem Antrag für eine geheime Abstimmung stimmten nur 5 Gemeinderäte zu.

Somit wurde auf Antrag von Vizebürgermeister Landauer offen abgestimmt.

Ergebnis:

Zustimmung:                     13 Gemeinderäte

Keine Zustimmung:          11 Gemeinderäte

16 thoughts on “„Planung gleicht eher dem Profil einer Motocrossstrecke als dem einer Erschließungsstraße“!

  • 27. März 2021 at 19:07
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    Unverständlich ist, dass trotz jahrelanger Intervention der Anrainer bei der Gemeinde; trotz Negativbescheide der Behörden, einer einseitigen Berichterstattung im ORF nachgegeben wird, und das Projekt in dieser Form weiterverfolgt wird.
    Obwohl verkehrstechnisch Anrainer (viele Kinder, Omas, Opas ect.) durch diese verschärfte Verkehrssituation um Ihr Leben fürchten müssen, wird über deren Anliegen hinweggesehen bzw. diese ignoriert.

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    • 3. April 2021 at 9:42
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      Welche „Berichterstattung im ORF“?
      Kann man diese irgendwo nachhören oder nachsehen?

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      • 3. April 2021 at 11:30
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        Vielen Dank für die wichtige Frage! Wir werden dazu entsprechend recherchieren und falls möglich die entsprechenden Quellen bekannt geben.

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      • 5. April 2021 at 19:33
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        Mittlerweile können wir den Link für diese Sendung zur Verfügung stellen. (siehe Ende Antworttext)
        Beim betrachten fällt wirklich auf, dass sich der Bericht sehr einseitig darstellt. Stellungsnahmen betroffener Nachbarn. und Anrainer sind gar nicht erwähnt. (Bereits von Ing. Lutz in seinem Kommentar erwähnt) Das zu dem kleinem Haus für Rosina noch eine weitere nicht unerhebliche Wohnbaufläche dazu kommt, deren Bewohner die gleiche Zufahrt verwenden sollen wird ja gar nicht erwähnt. Wer aber nachhaltiger bei Dr. Google nach Informationen sucht. Wird bald feststellen, dass es sich bei „Rosina und Sohn“ um die Manager einer Immobilienfirma handelt.

        https://www.youtube.com/watch?v=TImHZ8Fq-Rk

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        • 10. April 2021 at 23:31
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          Wirklich einseitiger Bericht!
          „Pensionistin“ Rosina und deren Sohn sind als Immobilienmanager in Straßwalchen aktiv. Diese Tatsache findet keinerlei Erwähnung im ORF-Bericht. Außerdem sollte man von Personen, die in der Immobilienbranche bzw. Baubereich tätig sind, erwarten können, dass diese auch in baurechtlichen Belangen am aktuellen Wissenstand sind.
          Auf dieses Wissen sollte man ja als möglicher Kunde dieser Immobilienfirma vertrauen können.
          „Privatperson“ Rosina nimmt die Schuld für die Untätigkeit nach der schon länger erteilten Bauplatzbewilligung auf sich.

          Ich bin schon gespannt, wenn es zu einer Baubewilligung kommen wird, welches Projekt eingereicht wird. Ich denke eine Holzhütte, wie im Film gezeigt, wird es auf Grund der beteiligten Player nicht werden!

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  • 28. März 2021 at 9:20
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    Bitte allgemein zuerst Infrastruktur für die zuziehenden bzw.schon ansässigen Familien verbessern und Bodenraub verhindern,das wären die Projekte der Zukunft!!

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    • 3. April 2021 at 12:14
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      Sehr geehrte Frau Anne-Marie!
      Danke für den Kommentar.
      Infrastruktur ist ein sehr großer Begriff. Reden wir dabei über Verkehr, Straßen, Schulen, Gesundheitsversorgung, Wasser und Kanalversorgung öffentlichen Verkehr etc. Gerne setzte ich mich mit ihnen zusammen und wir schreiben dazu einen eigenen Beitrag.
      Hab schon versucht sie telefonisch zu erreichen ist mir bisher nicht gelungen. Aber wenn es jene Anne-Marie ist die ich meine wohnen Sie ohnehin fast in meiner Nachbarschaft.
      Hier meine Tel Nummer: 0664 4245115
      LG Maier Johann

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  • 30. März 2021 at 21:43
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    Ich bin schon gespannt, wenn der erste Sach- oder Personenschaden vorliegt, wie die Gemeinde mit einer Amtshaftungsklage umgeht.

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  • 3. April 2021 at 9:34
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    Fragen über Fragen

    1. Warum fehlt in der gelb eingezeichneten Fläche die nach dem Jahr 2004 erfolgte Erweiterung der Wohnbau-Widmung, die wie ein riesiger Zahn in den flachen Bereich der Landwirtschaftlichen Nutzfläche hinein ragt?
    So eine Umwidmung widerspricht grundsätzlichen Raumordnungszielen und wurde (zu meiner Zeit) im Jahr 2004 von der Raumordnungsabteilung völlig zurecht als keinesfalls genehmigungsfähig eingestuft.

    2. Gibt es Pläne/Skizzen über die nun geplante Zufahrt?
    Diese sollten hier veröffentlicht werden, denn nur dann können sich Interessierte ein Bild davon machen um was es geht.

    3. Warum ist der ganze Hang vom ehemaligen Skilift auf dem Plan rot eingefärbt?
    Sind hier Spekulanten am Werk und welche Überraschung ist zu erwarten?

    Tipp:
    Für Interessierte ohne spezielle Erfahrung mit Raumordnung in Tiefgraben sollte vor oder zu diesem Bericht eine Erklärung des Sachverhalts und der Zusammenhänge erfolgen. So wie jetzt ist das nur schwer oder nicht zu verstehen.

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    • 3. April 2021 at 11:59
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      Vielen Dank für diese 3 wichtigen Fragen!
      1. Das von Ihnen angesprochene Foto stammt offensichtlich aus dem Archiv von ML 24. Der hier nachlesbare Bericht war ja auch bei ML 24 bereits online. Man wollte hier lediglich darstellen in welchem Gemeindegebiet sich der Sachverhalt abspielt. Unsere Redaktion hat dieses
      Foto übernommen. Wir werden im Zusatzbericht ein Foto hinterlegen das der aktuellen Situation besser entspricht. Leider hat ML 24 auf Grund angedrohter rechtlicher Schritte aus dem Immobilienbereich und um Rechtskosten zu vermeiden den Beitrag wieder abgesetzt.
      2. Auch hier werden wir unseren Beitrag ergänzen. Zumindest jene Unterlagen, welche bei der öffentlichen Gemeinderatssitzung auflagen,
      werden wir den Lesern selbstverständlich zur Verfügung stellen.
      3. Vorerst ist uns dazu nichts bekannt und wir können hier entwarnen. Eine hoffentlich vernünftige Politik hat da ohnehin auch mitzureden. Falls hier einmal etwas im Gange ist werden wir selbstverständlich darüber informieren.
      Nochmals, vielen Dank für diese interessanten Fragen.

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  • 10. April 2021 at 10:02
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    Dieses Projekt ist ein absolutes Armutszeugnis der Gemeinde, eine Straße fernab jeglicher Baurichtlinien und Reglements zu genehmigen (zwar als Privatstraße, aber wie viele dürfen viel kleinere Projekte auf ihrem eigenen Grund nicht umsetzten).
    Wo zugleich mehrere Alternativen bestehen würden, welche rein aus politischen Aspekten und “Freundalwirtschaft“ komplett außer acht gelassen werden (wurden).
    Die Tafel “ Achtung Unfallhäufungsstelle “ kann mit dem Baubescheid am besten gleich mitgeliefert werden.

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  • 12. April 2021 at 17:45
    Permalink

    Ein grosses Dankeschön, über die Wortmeldungen, an die ansässigen Bürgerinnen und Bürgern vom Mondseeland (Wahlbürger!)
    Es gehört, hat es den Anschein, viel Mut dazu seine mündige Meinung Kund zu tun.
    Dankeschön!

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  • 4. Mai 2021 at 10:40
    Permalink

    Grundlegender Fehler

    Der grundlegende Fehler bei diesem Problem wurde in den mittlerweile zwei sehr einseitigen ORF Berichten mit keinem Wort erwähnt und fand bis jetzt auch hier keinen Platz.

    Die Wurzel des Problems ist die rechtlich sehr bedenkliche Flächenwidmung!
    Die damalige Bürgerinitiative hat „vor der Umwidmung“ auf den Raumordnungsfehler „ins Grünland vorspringende Bebauung“ unterhalb der Schusterbergsiedlung und die völlig ungeeignete Zufahrtsabsicht hingewiesen. Alle außer der BI waren damals für die vom BM befürwortete Umwidmung. Sachliche Argumente für Raumordnung, Ortsbild und ungeeignete Erschließung wurden ignoriert!

    Vergrößerung der gewidmeten Fläche?

    Als in den Jahren 1998 bis 2000 aktiv an „Örtliches Entwicklungskonzept“ und Flächenwidmungsplan Nr. 3 Mitarbeitender bin ich vor der später erfolgten deutlichen Vergrößerung der neuen Wohnbaufläche überrascht. Damals hatte sich die Raumordnungsabteilung des Landes klar gegen eine schon damals beantragte noch größere Baulandfläche ausgesprochen. Im Funktionsplan zum ÖEK des Jahres 2000 wurde „einstimmig“ eine definitive Siedlungsgrenze an den Rand der Erstwidmung festgelegt. Diese besagt das klare Ziel, die bebaubare Fläche dort keinesfalls weiter auszudehnen.
    Warum hat der neue Gemeinderat dieses einstimmig beschlossene klare Ziel bald danach ignoriert und warum hat die Aufsichtsbehörde ihre eigene frühere Ablehnung vergessen? Wurden die vielen neuen und unwissenden Gemeinderäte korrekt informiert oder gezielt im passenden Augenblick wie man so schön sagt, über den Tisch gezogen?

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