Raserei wird Kampf angesagt

In den vergangenen Wochen und Monate wurden durch „rücksichtlose Raser, die sich und andere bewusst gefährden“, zahlreiche Unfälle verursacht, sagte Gewessler. Die bisherigen Strafen würden oft nicht wirken, unbelehrbare Wiederholungstäter lassen sich davon nicht abschrecken, konstatierte die Verkehrsministerin. „Menschen, die bei einem Verkehrsunfall sterben, sind nicht nur eine Zahl in der Statistik, sondern Familienmitglieder, Freunde, Arbeitskollegen, Verwandte. Jeder einzelne Tote ist einer zu viel“, sagte Gewessler.

  • Die Teilnahme an illegalen Straßenrennen wird als neues Delikt in die Straßenverkehrsordnung aufgenommen
  • Illegale Straßenrennen werden ausdrücklich als „besonders gefährliche Verhältnisse“ bzw. besondere Rücksichtslosigkeit im Sinne der Verkehrszuverlässigkeit deklariert. Das soll mit dem Entzug der Lenkberechtigung für sechs Monate geahndet und spätestens im Wiederholungsfall zu einer verkehrspsychologischen Untersuchung führen.
  • Der Strafrahmen für Raser wird von 2.180 auf 5.000 Euro erhöht. Für wiederholte Geschwindigkeitsüberschreitung wird der Beobachtungszeitraum auf vier Jahre verdoppelt.
  • Außerdem wird die Mindestentzugsdauer bei Geschwindigkeitsübertretungen verdoppelt.

So beträgt die Entzugsdauer künftig bei Übertretung im Ortsgebiet von mehr als 40 km/h, im Freiland von mehr als 50 km/h ein Monat. Im Wiederholungsfall ist bei höheren Geschwindigkeitsüberschreitungen der Schein künftig drei Monate weg.

  • Bei besonders gefährlichen Fällen von extremer Raserei soll ab dem Jahresende das Fahrzeug beschlagnahmt werden können. Die Ausgestaltung kann vom temporären Einbehalt bis zum Verfall des Fahrzeugs führen.

Quelle: Von nachrichten.at   10. März 2021

Was ist Ihre Meinung?

One thought on “Raserei wird Kampf angesagt

  • 11. März 2021 at 12:37
    Permalink

    Es ist an der Zeit, dass der Raserei auf den Straßen Einhalt geboten wird. Leider helfen meist nur empfindlichere Strafe. Zusätzlich darf auf Prävention und auf verstärkte Kontrollen nicht vergessen werden. Was ich allerdings vermisse, ist die Aufnahme von Schnellfahren in den Katalog der Vormerkdelikte. Besitzer hochpreisiger Fahrzeuge der Nobelmarken wird die Höchststrafe von € 5000.- nicht besonders stören und ihren Geldbeutel nicht all zu sehr belasten. Das Wissen allerdings, dass das Vergehen vorgemerkt wurde und sich kumuliert hätte da schon eine andere Qualität und eine nachhaltigere Wirkung.
    Hier war wohl das Lobbying einflußreicher Interessensgruppen von Erfolg gekrönt.

Comments are closed.