Anfragen an, und Antworten vom Bürgermeister in Sache Gaisbergstraße -Sanierung im Bereich Viktor-Kaplan-Straße (Ortsgrenze) 330 m Länge – Par. 1300/1 KG Hof

Herr Bürgermeister Dittlbacher hat in der Sitzung vom 14. Dezember 2021 unter dem Tagesordnungspunkt 3 (Voranschlag 2022 inkl. MEFP 2022-2026 samt Prioritätenreihung; Beschlussfassung) unter anderem von € 400.000,- Gesamtkosten für die Sanierung der Gaisbergstraße und der Erstellung eines Gehsteiges von der Viktor-Kaplan-Straße beginnend in einer Länge von ca. 300 m, gesprochen.

Dazu folgende Fragen an den Bürgermeister:

  • Warum wurde bei diesem Straßenprojekt von € 400.000,- keine Vermessung VOR Baubeginn durchgeführt, um die tatsächlichen Grundgrenzen nachweislich festzustellen?

Antwort des BGM:
Das Straßenprojekt sind nicht 400.000.-€, sondern 318.000.-€, Die Vermessung war vor Baubeginn natürlich sehr wohl vorhanden.

  • In welchen Verantwortungsbereich fällt dieser Fehler?

Antwort BGM:
Es gibt keinen mir bekannten Fehler.

  • Welche Kosten entstehen durch die falsche Vermessung?

Antwort BGM:
Die Vermessung ist korrekt es entstehen keine zusätzlichen Kosten.

  • Gibt es eine Haftpflichtversicherung der Geometer bzw. Planer, die ev. anfallende Mehrkosten abdecken kann?

Antwort BGM:
Wird von mir nicht beantwortet – Weil es derzeit keine Mehrkosten gibt, und diverse Schuldzuschreibungen völlig absurd sind.

  • Laut erster Planung kommt es durch die neue Heckenführung zu keiner Entschärfung der Unfallstellen. Wie sieht die neue Situation durch die Verhandlung mit dem betroffenen Grundstückseigentümer hinsichtlich der Straßenführung aus?

Antwort BGM:
In der sogenannten ersten Planung war eine Entfernung der Hecke nie ein Thema. Die neue Situation, die noch nicht ausverhandelt ist, würde eine wesentliche Verbesserung im Kurvenbereich darstellen. Ich sehe da auf das Entgegenkommen des betroffenen Grundstückeigentümers. Und dafür bin ich auch sehr dankbar. Nun liegt es an uns, ob wir die einmalige Gelegenheit, wahrnehmen oder nicht. Im Straßenausschuss hat man sich klar dafür ausgesprochen.

  • Wie kann zukünftig verhindert werden, dass solche Fehler nicht mehr passieren?

Antwort des BGM:
Ich kann keine gröberen Fehler erkennen, bis auf ein paar kleine Details, wo der Asphaltrand über einen kurzen Streckenabschnitt nur wenige cm über die Grundgrenze ragt.

Zusatz Redaktion SPÖ: Der betroffene Grundbesitzer hat uns in einem Gespräch dazu folgendes mitgeteilt: Als Grundbesitzer ist er für eine Verbesserung der Verkehrssituation gerne offen. Entgegen mancher Gerüchte ragt seine Hecke nicht in den öffentlichen Grund. Die Straße wurde zu einem Teil auf seinem Grund errichtet. Die betroffene Hecke müsste entfernt werden. Eine neue Pflanzung einer entsprechenden Hecke inklusive Zaun ist aber unbedingt erforderlich. Die Kosten dafür müssen allerdings von der Gemeinde getragen werden. Den dafür benötigten Grund (ca. 100m²) könne er dann an die Gemeinde abtreten.

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